Leihanhänger

Unsere Mietanhänger-Flotte.

13 Modelle für (fast) jeden Anlass.

Wir bieten 13 verschiedene Anhänger zur Miete an, darunter 3 Pferdeanhänger. Unsere Leihanhänger sind ideal für Umzüge, Autotransporte, Gartenarbeiten, Motorräder, Tiertransporte und vieles mehr. Und das flexibel, günstig und zuverlässig – für private und gewerbliche Zwecke.

Übersicht zu unserer Leihanhängerflotte

Gesucht & Gefunden:

ACHTUNG!

Info für Mieter mit B-Führerschein:

Ob der B-Führerschein tatsächlich lt. Auszeichnung für das Ziehen des Gespanns ausreicht, muss vor Antritt der Fahrt vom Mieter unter folgenden Links nachgeprüft werden:
https://www.lenkwerk-nu.de/b-b197/
https://www.lenkwerk-nu.de/be-b96/

Nutzungsbedingungen:

1. Der Kunde hat sich vor Antritt der Fahrt vom einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.

2. Die Anhänger sind nicht vollkaskoversichert (nur Haftpflicht).

3. Etwaige Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Anhänger dürfen nur vom Mieter angehängt werden.

4. Das Ladegut muss vom Mieter selbst versichert werden und den Vorschriften entsprechend ordnungsgemäß gesichert werden. Der Mieter haftet auch für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung.

5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, im Besitz einer gültigen und der Fahrzeug-Anhänger-Kombination zulässigen Fahrerlaubnis zu sein. Sollte eine nicht vertragsgemäße Anhänger-Weitergabe erfolgen, haftet der Mieter für daraus resultierende Strafanzeigen bzw. Bußgeldverfahren.

6. Der Mieter haftet zusätzlich für sämtliche Radarstrafen, die allenfalls während der Benutzung des Anhängers im oben genannten Zeitraum entstehen.

7. Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Schadensnebenkosten wie
a. Sachverständigenkosten, b. Wertminderung, c. Abschleppkosten
d. Mietausfallkosten. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.

9. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es bekommen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Reinigungsaufwand verrechnet: Pferdeanhänger: 70 € / PKW-Anhänger: 50 €

Nähere Infos

Martin Nöhammer

Anhänger- u. Landmaschinenverkauf,
Motoristik u. Kleingeräte,
Elektrofahrzeuge

0680 / 1535927
martin@kreupl.at

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